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Der Ablauf der Schlichtung auf einen Blick

 

Der Ablauf eines Schlichtungsverfahrens ist darauf ausgelegt, dass wir und Sie zu einem schnellen und für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis kommen Auch schon mit der Sache befasste Anwältinnen und Anwälte sind werden gern miteinbezogen.

Was müssen Sie also tun?

 

1. Sie stellen bei uns den Antrag auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens über unser Antragsformular oder unser Kontaktformular.


2. Bestenfalls haben Sie bereits das Einverständnis des weiteren Beteiligten eingeholt, das Verfahren mit Ihnen und uns durchzuführen. Sofern das noch nicht der Fall ist, finden Sie ebenfalls unter der Kategorie "weitere Informationen & Downloads" ein Formular hierfür. Ist dies nicht der Fall, erledigen wir diese Anfrage bei der anderen Seite ebenfalls. 


3. Liegt das Einverständnis vor, geht es in der Sache weiter. Sie reichen die entscheidenden Unterlagen an die Bauschlichtungsstelle und unsere Schlichter/-innen klären den Sachverhalt mit Ihnen auf. 


4. Ist der Sachverhalt geklärt und die Sache bereit für eine Schlichtungsverhandlung, wird diese vor Ort durchgeführt. Im Rahmen dieser Verhandlung wird eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten gesucht und in den allermeisten der Fälle auch gefunden. 

5. Die Einigung hat den Wert eines Gerichtsurteils und beendet das Verfahren. Die Bauschlichtungsstelle ist eine anerkannte Gütestelle, deren Einigungen (Vergleiche) vollstreckbar sind, wie auch bei einem gerichtlichen Verfahren.

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